Seit mehr als vier Jahrzehnten hat die orale Implantologie eine führende Rolle gespielt in
Forschung und fortgeschrittener klinischer Anwendung. Dies hat zu bedeutendem Fortschritt in
Behandlungsalternativen in der Praxis geführt. In den Jahren des Anfangs wurden Implantate
hauptsächlich als Therapiemethode für unbezahnte und atrophierte Kiefer betrachtet, als
Verankerung für abnehmbare Prothesen. Heute jedoch ist die Implantattherapie sowohl
wissenschaftlich wie auch klinisch zum anerkannten Standard der zahnärztlichen Rehabilitation
geworden.
Die konventionelle Implantatbehandlung basierte auf empirischen Daten, die vor mehr als 30
Jahren eingeführt wurden, ist der Beginn eines kontinuierlichen Lernprozesses, während Regeln
aufgestellt wurden, um Fehler zu vermeiden.
Während des letzten Jahrzehnts kamen Augmentations- und Membrantechniken hinzu und
eröffneten neue Wege zur fortschrittlichen Implantatinsertion und Geweberegeneration. Die
fortschreitende Lernkurve ist extrem angestiegen, ebenso wie die Forderung von Patienten
sowie Zahnärzten nach vorhersehbaren funktionellen und ästhetischen Resultaten.
In dieser Phase der Lernkurve besteht ein hoher Bedarf an kontinuierlichem Austausch von
Expertenwissen, Erkenntnissen und Fähigkeiten. Die „Global Oral Implant Academy“ wurde
gegründet, um diese Erfordernisse zu erfüllen. Um die orale Implantologie auf globaler Ebene
voranzutreiben, werden die Mitglieder begleitet, um ihre eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu
erhöhen und ihnen klinische Erfahrung zu vermitteln, um eine umfassende Lernkurve von der
Basis für zum fortschrittlichsten Standard zu bilden.
Um den individuellen Wissensstand und die Fortbildungsaktivitäten zu identifizieren, wurden
unterschiedliche Mitgliedschafts-Ebenen eingerichtet, von der generellen Mitgliedschaft für
Beginner (ein Stern) bis zu einer 5-Sterne-Kategorie, wobei letztere die höchste Ebene der
klinischen Erfahrung und Fortbildungsaktivitäten bedeutet.
Die Mission
Sinn und Zweck der G·O·I·A Akademie ist die Förderung des
Fortschritts in der Kunst und
Wissenschaft der Implantatchirurgie und Implantatprothetik in allen verschiedenen Aspekten, um
die umfassenden Behandlungserfolge in der Implantologie zu verbessern.
Der Zweck
Um die Zielsetzung zu erreichen, wird die Akademie die folgenden Zwecke verfolgen:
- Hilfestellung zu leisten, wenn Mitglieder eine Verbesserung ihrer praktischen Anwendung der
Implantattherapie anstreben
- Fortbildung in der oralen Implantologie anzubieten
- Bei der Durchführung der klinischen Dokumentation zu assistieren
- Forschung in der oralen Implantologie zu fördern und zu starten
- Wissenschaftliche Publikationen über neue Erkenntnisse von Implantaten und –materialien
zu
fördernDie Information zu verbreiten, an die Zahnärzteschaft, zugehörige Bereiche und die
Bevölkerung
- Einen hohen Ethik-Standard im Bereich der oralen Implantologie zu fördern
- Die Akademie als Organisationsform einzurichten, um die Anerkennung der Implantattherapie als
Spezialisierung bzw. Unterspezialisierung in der Zahnheilkunde zu etablieren
- Die Unterstützung aller Zahnärzte, Zahntechniker und Assistenzpersonal, um eine umfassende
Ausbildung und Fortbildung in der Implantattherapie zu erhalten.
Kategorien der Mitgliedschaft
Es gelten folgende Mitgliedschaftskategorien; Generell (Ein Stern), Zwei Sterne
(„Fellow-Implant Specialist“), Drei
Sterne, Vier Sterne, Fünf Sterne sowie Ehrenmitgliedschaft und Mitglied auf Lebenszeit.
Voraussetzung für Berechtigung zur Mitgliedschaft in einer der Kategorien – außer in der
Generellen Kategorie „Ein Stern“ - ist eine aktive, inaktive oder aus Altersgründen beendete
Lizenz, die Zahnheilkunde auszuüben in irgendeinem Staat oder Land. Die Berechtigung zu
einer bestimmten Mitgliedschaftskategorie ist abhängig von einem Punkte-System für die
Akkreditierung.
Generelle Mitgliedschaft (Ein Stern)
Jede Person, die sich für die Wissenschaft der oralen Implantologie interessiert, ist berechtigt
zur
Generellen Mitgliedschaft (ein Stern).
Zwei Sterne-Mitgliedschaft (Fellow-Implant Specialist)
Jeder lizenzierte implantologisch tätige Zahnarzt ist berechtigt, in der Akademie die
„Zwei-Sterne-„Fellow“-Mitgliedschaft zu erwerben bei:
- Erreichen der Mindestpunktzahl von 100 Punkten entsprechend des Punkte-Beurteilungssystems,
wobei ein Minimum von 50 Punkten durch dokumentierte
Implantatinsertionen erreicht werden muss.
- Die Bewertung in Punkten ergibt sich aus den Follow-up-Jahren multipliziert mit der Anzahl der
Implantate, entweder inseriert oder bereits versorgt
- Fortgeschrittene OP-Techniken (z.B. Sinus Lift, Gesteuerte Knochenregeneration,
Weichgewebsmanagement) werden mit zusätzlichen je 5 Punkten bewertet
- Klinische Fallberichte werden bei Präsentation mit je 10 Punkten bewertet
- Wissenschaftliche Poster-Präsentationen werden mit je 15 Punkten bewertet
- Vorträge vor einem internationalen Hauptpodium werden mit je 25 Punkten bewertet
- Wissenschaftliche Artikel werden mit je 50 Punkten bewertet
- Vorlage des Antrags zur Zwei-Sterne-Mitgliedschaft
- Positive Bescheinigung durch die Prüfungskommission nach Prüfung durch Zertifikat.
Nach positiver Beurteilung durch die Prüfungskommission wird der Vorstand (Board of Directors)
bei seinem nächsten regulären Treffen entscheiden, ob der Bewerber in den Zwei-Sterne-Status
gewählt wird.
Für die Entscheidung ist eine dreiviertel Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder
erforderlich.
Drei-Sterne-Mitgliedschaft (Senior Expert)
Kriterien wie bei der Zwei-Sterne-Mitgliedschaft, jedoch sind 500 Punkte Voraussetzung, wovon
mindestens 200 Punkte durch dokumentierte Implantate erreicht werden müssen.
Vier-Sterne-Mitgliedschaft (Diplomate)
Kriterien wie bei der Zwei-Sterne-Mitgliedschaft, jedoch sind 1.000 Punkte Voraussetzung,
wovon mindestens 500 Punkte durch dokumentierte Implantate erreicht werden müssen.
Fünf-Sterne-Mitgliedschaft (Ambassador)
Kriterien wie bei der Zwei-Sterne-Mitgliedschaft, jedoch sind 2.500 Punkte Voraussetzung,
wovon mindestens 1.800 Punkte durch dokumentierte Implantate erreicht werden müssen.
Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft kann Personen gewährt werden, die sich durch Aktivitäten im
Bereich
zahnärztliche oder medizinische Therapie, Wissenschaft oder zugehörige Forschungen,
Kursleiter- oder Lehrtätigkeit hervorgetan und zum bedeutenden Fortschritt im Bereich der
zahnärztlichen Implantologie beigetragen haben.
Mitgliedschaft auf Lebenszeit
Jedes ordentliche Mitglied seit 20 aufeinander folgenden Jahren, das aus der Praxistätigkeit
ausgeschieden ist, kann die Mitgliedschaft auf Lebenszeit beantragen.
Zusätzliche Qualifikationen
Innerhalb des Punktesystems können zusätzliche Punkte für folgende Kriterien vergeben
werden:
Akademischer Titel:
Doktor: 15 Punkte
Professor: 18 Punkte
Zahntechniker-Meister: 10 Punkte
Postgraduate-Studien:
Mehr als 3 Monate, mit Zertifikat: 2 Punkte
Mehr als 6 Monate, mit Zertifikat: 4 Punkte
Mehr als 1 Jahr, mit Zertifikat: 6 Punkte
Mehr als 2 Jahre, mit Zertifikat: 8 Punkte
Mehr als 4 Jahre, mit Zertifikat: 10 Punkte
Mehr als 5 Jahre, mit Zertifikat: 12 Punkte
Wissenschaftliche Auszeichnungen: 5 Punkte je
Publizierte Interviews: 3 Punkte je
Sprachkenntnisse:
Außer der Muttersprache werden Sprachkenntnisse in einer oder mehr der internationalen
Kongress-Sprachen (Englisch, Japanisch, Chinesisch, Arabisch, Spanisch, Italienisch,
Portugiesisch, Deutsch und Französisch) mit 5 Punkten bewertet.
Dauer der Mitgliedschaft / Kündigung
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr, wenn sie nicht mit
dreimonatiger Frist schriftlich gekündigt wird.
Der Vorstand (Board of Directors) ist berechtigt, die Mitgliedschaft zu kündigen, falls der
Jahresbeitrag mehr als ein Jahr rückständig ist, oder in irgendeinem anderen Fall der Verletzung
der Statuten.
Alle Rechte, Privilegien und Interessen eines Mitgliedes sind automatisch beendet bei
Beendigung der Mitgliedschaft, und das Mitglied ist nicht berechtigt, bereits bezahlte Beiträge
zurückzuverlangen.
Organisation der G·O·I·A Akademie
Hauptsitz der Akademie ist in Bremen, Deutschland:
Rosental 12 a,
28359 Bremen
Der Vorstand (Board of Directors) setzt sich zusammen aus folgenden Funktionen:
Wissenschaftlicher Direktor Scientific Executive
Ehrenvorsitzender Honorary Chairman
Vorsitzender, Internationale Beziehungen Chairman, International Relations
Vorsitzender, Prüfungskomitee Chairman, Admissions and Credentials
Fortbildungsreferent Educational Executive
Klinische Berater Clinical Advisors
Autorisierte Repräsentanten für Authorized Representatives for member
Mitgliedsländer countries
Beiträge
Generelle Ein-Stern-Mitgliedschaft: Jahresbeitrag: € 250,--
Zusätzliche Beiträge für Qualifikationen pro Zertifikat:
Zwei-Sterne-Mitgliedschaft mit „Fellow“-Zertifikat € 500,--
Drei-Sterne-Mitgliedschaft mit Zertifikat € 750,--
Vier-Sterne-Mitgliedschaft mit Zertifikat € 1.000,--
Fünf-Sterne-Mitgliedschaft mit Zertifikat € 1.500,--
Stand Juli 2005