Seit mehr als vier Jahrzehnten hat die orale Implantologie eine führende Rolle gespielt in Forschung und fortgeschrittener klinischer Anwendung. Dies hat zu bedeutendem Fortschritt in Behandlungsalternativen in der Praxis geführt. In den Jahren des Anfangs wurden Implantate hauptsächlich als Therapiemethode für unbezahnte und atrophierte Kiefer betrachtet, als Verankerung für abnehmbare Prothesen. Heute jedoch ist die Implantattherapie sowohl wissenschaftlich wie auch klinisch zum anerkannten Standard der zahnärztlichen Rehabilitation geworden.

Die konventionelle Implantatbehandlung basierte auf empirischen Daten, die vor mehr als 30 Jahren eingeführt wurden, ist der Beginn eines kontinuierlichen Lernprozesses, während Regeln aufgestellt wurden, um Fehler zu vermeiden.

Während des letzten Jahrzehnts kamen Augmentations- und Membrantechniken hinzu und eröffneten neue Wege zur fortschrittlichen Implantatinsertion und Geweberegeneration. Die fortschreitende Lernkurve ist extrem angestiegen, ebenso wie die Forderung von Patienten sowie Zahnärzten nach vorhersehbaren funktionellen und ästhetischen Resultaten.

In dieser Phase der Lernkurve besteht ein hoher Bedarf an kontinuierlichem Austausch von Expertenwissen, Erkenntnissen und Fähigkeiten. Die „Global Oral Implant Academy“ wurde gegründet, um diese Erfordernisse zu erfüllen. Um die orale Implantologie auf globaler Ebene voranzutreiben, werden die Mitglieder begleitet, um ihre eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhöhen und ihnen klinische Erfahrung zu vermitteln, um eine umfassende Lernkurve von der Basis für zum fortschrittlichsten Standard zu bilden.

Um den individuellen Wissensstand und die Fortbildungsaktivitäten zu identifizieren, wurden unterschiedliche Mitgliedschafts-Ebenen eingerichtet, von der generellen Mitgliedschaft für Beginner (ein Stern) bis zu einer 5-Sterne-Kategorie, wobei letztere die höchste Ebene der klinischen Erfahrung und Fortbildungsaktivitäten bedeutet.

Die Mission

Sinn und Zweck der G·O·I·A Akademie ist die Förderung des Fortschritts in der Kunst und Wissenschaft der Implantatchirurgie und Implantatprothetik in allen verschiedenen Aspekten, um die umfassenden Behandlungserfolge in der Implantologie zu verbessern.

Der Zweck

Um die Zielsetzung zu erreichen, wird die Akademie die folgenden Zwecke verfolgen:


Kategorien der Mitgliedschaft

Es gelten folgende Mitgliedschaftskategorien; Generell (Ein Stern), Zwei Sterne („Fellow-Implant Specialist“), Drei Sterne, Vier Sterne, Fünf Sterne sowie Ehrenmitgliedschaft und Mitglied auf Lebenszeit. Voraussetzung für Berechtigung zur Mitgliedschaft in einer der Kategorien – außer in der Generellen Kategorie „Ein Stern“ - ist eine aktive, inaktive oder aus Altersgründen beendete Lizenz, die Zahnheilkunde auszuüben in irgendeinem Staat oder Land. Die Berechtigung zu einer bestimmten Mitgliedschaftskategorie ist abhängig von einem Punkte-System für die Akkreditierung.

Generelle Mitgliedschaft (Ein Stern)

Jede Person, die sich für die Wissenschaft der oralen Implantologie interessiert, ist berechtigt zur Generellen Mitgliedschaft (ein Stern).

Zwei Sterne-Mitgliedschaft (Fellow-Implant Specialist)

Jeder lizenzierte implantologisch tätige Zahnarzt ist berechtigt, in der Akademie die „Zwei-Sterne-„Fellow“-Mitgliedschaft zu erwerben bei: Nach positiver Beurteilung durch die Prüfungskommission wird der Vorstand (Board of Directors) bei seinem nächsten regulären Treffen entscheiden, ob der Bewerber in den Zwei-Sterne-Status gewählt wird.
Für die Entscheidung ist eine dreiviertel Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder erforderlich.

Drei-Sterne-Mitgliedschaft (Senior Expert)

Kriterien wie bei der Zwei-Sterne-Mitgliedschaft, jedoch sind 500 Punkte Voraussetzung, wovon mindestens 200 Punkte durch dokumentierte Implantate erreicht werden müssen.

Vier-Sterne-Mitgliedschaft (Diplomate)

Kriterien wie bei der Zwei-Sterne-Mitgliedschaft, jedoch sind 1.000 Punkte Voraussetzung, wovon mindestens 500 Punkte durch dokumentierte Implantate erreicht werden müssen.

Fünf-Sterne-Mitgliedschaft (Ambassador)

Kriterien wie bei der Zwei-Sterne-Mitgliedschaft, jedoch sind 2.500 Punkte Voraussetzung, wovon mindestens 1.800 Punkte durch dokumentierte Implantate erreicht werden müssen.

Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft kann Personen gewährt werden, die sich durch Aktivitäten im Bereich zahnärztliche oder medizinische Therapie, Wissenschaft oder zugehörige Forschungen, Kursleiter- oder Lehrtätigkeit hervorgetan und zum bedeutenden Fortschritt im Bereich der zahnärztlichen Implantologie beigetragen haben.

Mitgliedschaft auf Lebenszeit

Jedes ordentliche Mitglied seit 20 aufeinander folgenden Jahren, das aus der Praxistätigkeit ausgeschieden ist, kann die Mitgliedschaft auf Lebenszeit beantragen.

Zusätzliche Qualifikationen

Innerhalb des Punktesystems können zusätzliche Punkte für folgende Kriterien vergeben werden:

Akademischer Titel:

Doktor: 15 Punkte
Professor: 18 Punkte
Zahntechniker-Meister: 10 Punkte
Postgraduate-Studien:
Mehr als 3 Monate, mit Zertifikat: 2 Punkte
Mehr als 6 Monate, mit Zertifikat: 4 Punkte
Mehr als 1 Jahr, mit Zertifikat: 6 Punkte
Mehr als 2 Jahre, mit Zertifikat: 8 Punkte
Mehr als 4 Jahre, mit Zertifikat: 10 Punkte
Mehr als 5 Jahre, mit Zertifikat: 12 Punkte
Wissenschaftliche Auszeichnungen: 5 Punkte je
Publizierte Interviews: 3 Punkte je

Sprachkenntnisse:
Außer der Muttersprache werden Sprachkenntnisse in einer oder mehr der internationalen Kongress-Sprachen (Englisch, Japanisch, Chinesisch, Arabisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Deutsch und Französisch) mit 5 Punkten bewertet.

Dauer der Mitgliedschaft / Kündigung

Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr, wenn sie nicht mit dreimonatiger Frist schriftlich gekündigt wird.
Der Vorstand (Board of Directors) ist berechtigt, die Mitgliedschaft zu kündigen, falls der Jahresbeitrag mehr als ein Jahr rückständig ist, oder in irgendeinem anderen Fall der Verletzung der Statuten.
Alle Rechte, Privilegien und Interessen eines Mitgliedes sind automatisch beendet bei Beendigung der Mitgliedschaft, und das Mitglied ist nicht berechtigt, bereits bezahlte Beiträge zurückzuverlangen.

Organisation der G·O·I·A Akademie

Hauptsitz der Akademie ist in Bremen, Deutschland:
Rosental 12 a, 28359 Bremen

Der Vorstand (Board of Directors) setzt sich zusammen aus folgenden Funktionen:
Wissenschaftlicher Direktor Scientific Executive
Ehrenvorsitzender Honorary Chairman
Vorsitzender, Internationale Beziehungen Chairman, International Relations
Vorsitzender, Prüfungskomitee Chairman, Admissions and Credentials
Fortbildungsreferent Educational Executive
Klinische Berater Clinical Advisors
Autorisierte Repräsentanten für Authorized Representatives for member
Mitgliedsländer countries

Beiträge

Generelle Ein-Stern-Mitgliedschaft: Jahresbeitrag: € 250,--
Zusätzliche Beiträge für Qualifikationen pro Zertifikat:
Zwei-Sterne-Mitgliedschaft mit „Fellow“-Zertifikat € 500,--
Drei-Sterne-Mitgliedschaft mit Zertifikat € 750,--
Vier-Sterne-Mitgliedschaft mit Zertifikat € 1.000,--
Fünf-Sterne-Mitgliedschaft mit Zertifikat € 1.500,--

Stand Juli 2005

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